Der ZVSHK hat am 12.03.2020 bekannt gegeben, dass einige Änderungen an den Klempnerfachregeln vorgenommen wurden.
In Bezug auf Konstruktionsempfehlungen ergibt sich, dass die Nenndicke von Holzwerkstoffplatten auf eine Mindestdicke von d ≥ 22 mm in Abhängigkeit zum Achsabstand der Unterkonstruktion festgelegt wird.
Die Anforderungen an „Harte Bedachungen“ – also die Beständigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme, erfüllt ihr mit allen unseren empfohlenen Dachaufbauten. In Zeiten dichter Bebauung bzw. Nachverdichtung ist das Thema wichtiger denn je und eine Forderung der Landesbauordnungen. Auf Anfrage gibt es bei uns auch die passenden Prüfzeugnisse. Damit habt ihr für weitere Aufbauten die Sicherheit – über die in der Norm aufgeführten Dachaufbauten hinaus.
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