Zum 01.06.2018 ist eine Ergänzungslieferung zu den „Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade (Klempnerfachregeln)“ des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima in Kraft getreten. Wir haben für Sie die wesentlichen Änderungen zusammengefasst:
- Befestigung von Fallrohren praxisgerecht entschärft
Bei Gebäuden bis zur Hochhausgrenze ist eine konstruktive Bemessung der Befestigung ausreichend, ein statischer Nachweis wie bisher gefordert ist nicht mehr notwendig. Bei Gebäuden ab der Hochhausgrenze muss die Befestigung nun nachweisbar sein. Mit der Nutzung der RHEINZINK-Rohrschellen und Schraubstifte erfüllen Sie diese Anforderungen problemlos.
- Die Mindestdicke von OSB Platten wurde von 22 mm auf 25 mm angehoben.
- Der Tropfkantenabstand bei Ortgängen/Dachrandabschlüssen und Abdeckungen beträgt weiterhin 20 mm. Wird ein besserer Schutz der Fassade gefordert, dann muss der Abstand erhöht werden.
- Es gibt ein neues Merkblatt "Hinweise für optische Bewertung von Metalldächern und -fassaden". In diesem neuen Merkblatt sind Regeln zur objektiven, optischen Bewertung festgelegt – eine Hilfe für die Argumentation gegenüber überkritischen Bauherren.